AGB

der Grosse Lagertechnik GmbH und Co. KG

1. Kunden

Die Angebote dieses Kataloges gelten ausschließlich für Gewerbetreibende und öffentlich-rechtliche Organisationen (Industrie, Handwerk, Handel, Behörden und vergleichbare Institutionen). Bei unseren Kunden gehen wir davon aus, dass es sich um Vollkaufleute handelt oder sie sich als solche behandelt wissen wollen. Sollten Ihre Einkaufsbedingungen diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so können Ihre nur dann gelten, wenn diese ausdrücklich durch uns bestätigt wurden.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Gültigkeit des Vertrages und dessen Umfang ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabrede gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns.

3. Preise

Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatz-(Mehrwert-) Steuer. Die Preise verstehen sich "ab Werk". Die Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Lieferung erfolgt Bordsteinkante innerhalb des Festlandes der BRD. Für die Inseln gelten Sonderkonditionen die wir Ihnen gerne auf Wunsch nennen. Preise für Regale sowie Einrichtungsgegenstände, die einen Zusammenbau erfordern, verstehen sich unmontiert. Sofern nicht ausdrücklich anderes erwähnt, gelten die Preise für die abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch für Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

4. Verpackung

Die Verpackung ist im Preis enthalten. Für deren Entsorgung ist der Kunde verantwortlich. Wir bemühen uns, Verpackung zu vermeiden oder gering zuhalten.

5. Zahlungsweise

Unsere Rechnung bitten wir 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder zwanzig Tage nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von vier Prozent über den jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wir behalten uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise zu erbeten, insbesondere Teilzahlung bei größeren Aufträgen, z. B. ein Drittel bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei Lieferung und Rechnungsstellung, ein Drittel maximal drei Tage nach Rechnungsdatum der Schlussrechnung.

6. Eigentumsvorbehalt

Lieferungen erfolgen unter folgendem Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen Sie jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, so weit ihr Wert die Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung. Erlischt ihr Miteigentum durch Verbindung, so geht das Miteigentum an der eigentlichen Sache anteilsmäßig auf uns über. Diese Vorbehaltsware darf von Ihnen verarbeitet und veräußert werden, solange sie sich nicht in Verzug befinden. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Wir werden ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Ihre Rechnung einzuziehen. Die Abtretung muss auf unsere Aufforderung hin offen gelegt werden und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen müssen uns gegeben werden.

7. telefonische Bestellung

Gerne nehmen wir Ihre Bestellung telefonische entgegen. Sollten Sie diese Bestellung noch einmal schriftlich vornehmen, verweisen Sie bitte unbedingt an gut sichtbarer Stelle auf die "telefonische Bestellung vorab". Ansonsten müssten wir diesen Auftrag in unserer Abwicklung als selbstständigen Auftrag ansehen.

8. Lieferzeit

Unsere Lieferzeitangaben beziehen sich auf den Zeitraum zwischen dem Auftragseingang bei uns sowie vollständiger technischer Klärung und der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Dieser benötigt dann eine angemessene Zeit für die Zustellung. Da ein Teil unsere Produkte auftragsbezogen und periodisch gefertigt wird, sind die Lieferzeit Richtwertangaben, die durchaus kürzer sein können, deren Überschreitung wir jedoch durch Lieferterminüberwachung in höchstem Maße zu verhindern suchen. Dies gilt insbesondere für schriftlich bestätigt Fixtermine. Für dennoch eintretende Lieferterminüberschreitungen, z. B. durch Vorlieferanten, können wir nicht haften, es sei denn, dass Vorsatz oder grob fahrlässiges Verschulden unsererseits vorliegt.

9. Angaben über Maße, Gewichte etc.

Angaben über Maße, Gewichte, Tragkraft, Fassungsvermögen und ähnliche Sachen Eigenschaften können nur annähernd maßgebend seien. Wenn diese Werte für sie von ausschlaggebender Bedeutung sind, lassen sie sich dies von uns als "Zusicherungen" schriftlich bestätigen. Änderungen der Produkte durch technische, Umwelt schützende oder Qualität fördernde Weiterentwicklungen sind vorbehalten.

10. Montage

Wenn aus transporttechnischen oder Transportkosten sparenden Gründen eine zerlegte Lieferung vorteilhaft ist, sehen wir diese vor. Eine Montage erfolgt in diesen (einfachen) Fällen durch unsere Kunden. Montage können durch uns oder Subunternehmern durchgeführt werden. Diese Kosten sind auftragsbezogen und werden separat berechnet.

11. Transport

Mit der Übergabe der von ihnen bestellten Ware an den Frachtführer (Post, Bahn, Spediteure o.ä.) gilt der Kaufvertrag als erfüllt, und das Risiko geht auf sie ber. Teillieferungen sind zulässig, wenn dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Dies gilt insbesondere, wenn die Lieferzeit verschiedener Produkte stark voneinander abweicht, um Ihnen so schnell wie möglich Ihre Ware zur Verfügung zu stellen. Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Vollständigkeit und Unversehrtheit. Liegt ein Transportschaden vor, verhalten Sie sich bitte gemäß dem jeder Sendung beiliegenden Merkblatt. Nehmen Sie bitte auf jedem Fall mit uns Kontakt auf, damit wir die Umtauschmodalitäten abstimmen können. Ansonsten müssen Rücksendungen ohne Absprache zu ihren Lasten gehen.

12. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Kaufleute. Offensichtliche Mängel zeigen Sie uns bitte innerhalb von drei Tage nach Lieferung an, nicht offensichtliche innerhalb von drei Tage nach Feststellung. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge bieten wir nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung, Minderung oder Wandlung. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche müssen wir ausschließen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

13. EDV-Daten

Um einen ordnungsgemäßen kaufmännischen Ablauf zu gewährleisten, müssen wir auftragsbezogene Daten unsere Kunden speichern und verarbeiten.

14. Gerichtsstand

Sollten wir wieder Erwarten unterschiedlicher Rechtsauffassung sein, gilt für alle aus Vertragsverhältnissen mit Vollkaufleuten entstehenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens. In jedem Falle ist deutsches Recht anzuwenden. Das internationale Recht findet keine Anwendung. Erfüllungsort ist als Auslieferungsort unser Werk.

15. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.